AGB und Nutzungsbedingungen für die Rappel-Zappel Erlebniswelten
Stand 28.08.2020
- Die Nutzung der Rappel-Zappel Erlebniswelt ist Kindern von 3 bis 12 Jahren für maximal 3 Stunden gestattet.
- Es dürfen nur volljährige Aufsichtspersonen das Kind an die Rappel-Zappel Erlebniswelt Mitarbeiter übergeben.
- Die Betreuungskosten sind bei der Abholung zu bezahlen. Die Kosten pro Stunde sind im Eingangsbereich ausgehängt.
- Die Kinder und deren Aufsichtspersonen haben sich an die Öffnungszeiten zu halten.
- Die Aufsichtsperson muss das Kind 15 Minuten vor Geschäftsschluss abholen!
- Kinder mit ansteckenden oder medikamentös zu behandelnden Krankheiten oder bei Verdacht auf eine Corona Erkrankung dürfen die Kinderwelt nicht besuchen. Die Aufsichtsperson hat das Team bei anderwärtigen Erkrankungen und deren Behandlungen aufzuklären.
- Kinder mit Lausbefall dürfen die Kinderwelt nicht benützen!
- Die Rappel-Zappel Erlebniswelt ist so zu benützen, dass keine Gefährdung der eigenen Person oder anderer Besucher erfolgt.
- Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen nur eine begrenzte Anzahl an Kindern aufnehmen können. Wir behalten uns vor, situationsbedingt einen temporären Aufnahmestopp zu erlassen, wenn aufgrund der aktuellen Kinderzahl keine sichere Betreuung gewährleistet werden kann.
- Je nach Auslastung der Rappel-Zappel Erlebniswelt entscheiden die BetreuerInnen situationsabhängig ob Kinder mit speziellen Bedürfnissen, welche einem zusätzlichen Betreuungsaufwand bedürfen, OHNE Begleitung der Eltern in der Rappel-Zappel Erlebniswelt aufgenommen werden können.
- Bei der Erstanmeldung in der Kinderwelt ist die Aufsichtsperson verpflichtet das Kind auszuweisen. Es ist ein amtlicher Lichtbildausweis oder die E-Card des Kindes vorzulegen.
- Die Aufsichtsperson bzw. die Erziehungsberechtigten müssen über ein Handy erreichbar und zu jeder Zeit in der Lage sein, innerhalb von 15 Minuten in die Kinderwelt zu kommen!
- Die Benützung der Rappel-Zappel Erlebniswelt erfolgt auf eigene Gefahr! Jeder Besucher ist verpflichtet selbst für Sicherheit zu sorgen, indem er insbesondere die vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen benützt und die Hinweis- und Gebotsschilder beachtet. Die Rappel-Zappel Erlebniswelt haftet nicht für Sachschäden, die ohne Verschulden oder durch bloße, leichte Fahrlässigkeit der für sie handelnden Personen entstehen, soweit der Schaden nicht gänzlich unvorhersehbar oder atypisch ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle etwaiger Schadenersatzansprüche eines Nutzers gegen das Aufsichtspersonal der Rappel-Zappel Erlebniswelt.
- Die Rappel-Zappel Erlebniswelt haftet nicht für die Garderobe und mitgebrachte Gegenstände!
- Grundsätzlich gilt es die Einrichtung pfleglich und schonend zu behandeln.
- Ausschließlich Mitarbeitern der Rappel-Zappel Erlebniswelt ist es erlaubt, Kinder in die Kinderwelt einzulassen oder zu entlassen. Eltern ist es nicht gestattet die Türen selbst zu öffnen oder die Kinder über die Tür zu heben.
- Für die Dauer von Reinigungs- und Wartungsarbeiten kann die Rappel-Zappel Erlebniswelt oder einzelne Bereiche vorübergehend gesperrt werden. In diesem Fall gibt es keinen Anspruch auf Ersatz oder Reduzierung der Betreuungskosten.
- Wenn offensichtlich Grund zur Sorge besteht, dass sich das Kind nicht wohlfühlt oder sich nicht an die Nutzungsbedingungen hält, wird die Aufsichtsperson zur Abholung des Kindes kontaktiert.
- Es ist ausdrücklich verboten Nachstehendes in die Rappel-Zappel Erlebniswelt mitzubringen:
-Tiere
-Wertgegenstände
-Speisen und Getränke (ohne Ausnahme!)
-Harte, spitze oder lose Gegenstände (auch Spielzeug)
-Feuer, offenes Licht, insbesondere pyrotechnische Gegenstände und Feuerzeuge
-Rollerblades, Skateboards oder sonstige Fahrgeräte
-Sonstige Gegenstände, die eine Gefährdung der eigenen Person oder anderer Benützer hervorrufen können. - Spielen auf dem Handy oder auf anderen elektronischen Geräten ist in der Rappel-Zappel Erlebniswelt nicht erlaubt. Das Handy bleibt bitte im Rucksack.
- Die Kinder werden ausschließlich derjenigen Person übergeben, die das Kind gebracht hat bzw. den Abholschein bei sich führt.
- Die Rappel-Zappel Erlebniswelt behält sich vor, Kindern und deren Erziehungsberechtigten bzw. Aufsichtspersonen die Benützung der Kinderwelt ohne weitere Angabe von Gründen zu verwehren sowie die Nutzungsbedingungen zu ändern!
- Die Benützungshinweise sowie die Raumvorschriften im Brandfall sind zu beachten. Den Anweisungen des Betreuungspersonals ist Folge zu leisten!
- Bei grobem und mehrmaligem Verletzen oder Nichtbeachten der Nutzungsbedingungen können Besucher von den Mitarbeitern der Rappel-Zappel Erlebniswelt verwiesen werden.
- Mit der Betretung der Kinderwelt erkennen der Nutzer und seine Aufsichtsperson die Geltung der Nutzungsbedingungen als verbindlich an. Die Aufsichtsperson stellt deren Einhaltung durch Unterweisung des Kindes sicher.
- Die Nutzer sind einverstanden, dass oben angeführten Daten zum Zweck des raschen Check-Ins,
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